Asbestentsorgung

Mit uns werden Sie schadstofffrei:

Wir haben uns auf das Entfernen von Wand-und Bodenbelägen spezialisiert, sowie das Abschleifen von asbesthaltigem Kleber. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit dem deconta-MKS-System.

 

Das deconta-MKS-System zur Entfernung von Asbest mit geringer Exposition kombiniert schlagkräftige Schleiftechnik und die stabile, effektive Prozesssicherheit einer mikroprozessorgesteuerten Unterdruckhaltung zu einem richtungsweisenden Verfahren. Das System ist als leicht zu transportierendes Komplettpaket inklusive Bodenschleifmaschine, Handschleifgerät und Unterdruck-Kontrollsteuerungen für den Einsatz mit eigenen Saugern verfügbar.

 

Die AR 270 ist, gemäß diesen Ansprüchen, eine leicht zu transportierende Maschine für den Einsatz in der Asbestsanierung auf Flächen kleinerer bis mittlerer Größe. Aufgrund der Wendigkeit und der Randgängigkeit ist sie besonders geeignet für den Einsatz in Etagenwohnungen. Die mikroprozessorgesteuerte Mess- und Regeltechnik ist in die Maschine integriert und bietet zuverlässige Sicherungsmechanismen, die das Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 dauerhaft sicher gestalten!

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihre Wünsche schnellstmöglich umsetzen können.

Ganz wichtig:

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Mitarbeiter verfügen.

 

Alle Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen zukünftig einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4c.

 

Ganz wichtig für Privatpersonen:

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Asbestos --> Asbest:

Mit zunehmendem Asbestverbrauch stiegen auch die Gesundheitsgefahren. Bereits um 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt. 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt, und seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet. 1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot.

 

Asbest gehört zur Abfallgruppe der Gefährlichen Abfälle und kommt in Form von Asbestzementprodukten und Mineralfasern in z. B: Blumenkästen, Schall- oder Brandschutzplatten, Matten, Pflanzschalen, Filzen und Glaswolle zum Einsatz.
 
Asbestpartikel sind winzig klein und können durch die Atemwege in den eigenen Körper gelangen. Im menschlichen Körper können die mikroskopisch kleinen Asbestteilchen nicht mehr abgebaut werden und sind deshalb höchst gesundheitsgefährdend.
 
Bereits im Jahre 1900 wurden erste Anzeichen von Krankheiten im Zusammenhang mit Asbest festgestellt. Seit Mitte der 40er Jahre hat man festgestellt, dass die Krankheit Lungenkrebs durch übermäßige Asbestbelastungen ausgelöst werden kann. 1979 wurden erste Asbestprodukte in Deutschland verboten, ehe im Jahre 1993 die generelle Herstellung und Verwendung von Asbest verboten wurde.
 
Auch über 20 Jahre nach dem generellen Verbot von Asbest begegnet uns der gesundheitsgefährdende  Baustoff im täglichen Alltag. So befindet sich Asbest u. a. in folgenden Gegenständen:
  • Asbestplatten, zum Beispiel Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräten, hinter Öfen in älteren Holzgebäuden, oft als Asbestpappe, also schwach gebunden
  • Asbest wurde in den 1960er- und 70er-Jahren in Deutschland großflächig im Baustoffhandel als Zuschlag für alle flüssigen oder zähflüssigen Bausubstanzen verkauft und daher auch entsprechend verwendet. Der TÜV-Rheinland geht mittlerweile durch Funde von Asbestbelastung in Wandfarben, Putzen und Maurermörtel davon aus, dass so gut wie alle Baustoffe dieser Art aus dieser Bauperiode belastet sein können.
  • Asbest in älteren Elektrogeräten (Bügeleisen, Nachtspeicheröfen, Toaster, Elektrogrill, Haartrockner, Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, NH- und HH-Sicherungen, Röhrenrundfunkempfänger und anderes)
  • Asbest als Bestandteil von sehr alten Bremsbelägen und Dichtungen
  • Asbest als Bestandteil von alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff
  • Alte Fensterdichtungen enthalten oft asbesthaltige Schnüre.
  • Asbestzement („Eternit“): Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen
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