Mit uns werden Sie schadstofffrei:
Wir haben uns auf das Entfernen von Wand-und Bodenbelägen spezialisiert, sowie das Abschleifen von asbesthaltigem Kleber. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit dem deconta-MKS-System.
Das deconta-MKS-System zur Entfernung von Asbest mit geringer Exposition kombiniert schlagkräftige Schleiftechnik und die stabile, effektive Prozesssicherheit einer mikroprozessorgesteuerten Unterdruckhaltung zu einem richtungsweisenden Verfahren. Das System ist als leicht zu transportierendes Komplettpaket inklusive Bodenschleifmaschine, Handschleifgerät und Unterdruck-Kontrollsteuerungen für den Einsatz mit eigenen Saugern verfügbar.
Die AR 270 ist, gemäß diesen Ansprüchen, eine leicht zu transportierende Maschine für den Einsatz in der Asbestsanierung auf Flächen kleinerer bis mittlerer Größe. Aufgrund der Wendigkeit und der Randgängigkeit ist sie besonders geeignet für den Einsatz in Etagenwohnungen. Die mikroprozessorgesteuerte Mess- und Regeltechnik ist in die Maschine integriert und bietet zuverlässige Sicherungsmechanismen, die das Arbeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519 dauerhaft sicher gestalten!
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihre Wünsche schnellstmöglich umsetzen können.
Ganz wichtig:
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Mitarbeiter verfügen.
Alle Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen zukünftig einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4c.
Ganz wichtig für Privatpersonen:
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Asbestos --> Asbest:
Mit zunehmendem Asbestverbrauch stiegen auch die Gesundheitsgefahren. Bereits um 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt. 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt, und seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet. 1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot.